Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler im SVS (TG)
Ausgangslage
Ab dem Schuljahr 2024/2025 müssen die Daten elektronisch erfasst werden, beginnend mit dem Eintritt der Schülerinnen und Schüler in den Kindergarten.
Die Daten des Laufbahnblatts werden digital im SVS-Schulverwaltungssystem geführt. Sonderpädagogische Massnahmen wie Deutsch als Zweitsprache, Fördermassnahmen, Nachteilsausgleich, Logopädie, Psychomotorik oder integrative und separative Förderung sind in den entsprechenden Registern (FM, InS und Lza) einzutragen.
Ein automatischer Datenaustausch zwischen externen Datenverwaltungs- und Lernsystemen wie PUPIL und der SVS-Schulverwaltung ist derzeit nicht möglich. Dennoch wird gewährleistet, dass alle relevanten Daten durch die SVS-Schulverwaltung datenschutzkonform verarbeitet und für die Schulgemeinden verfügbar gemacht werden.
Richtlinie DEK
PDF (Original Dateibezeichnung): "Richtlinie_betreffend_Fuehrung_eines_Laufbahnblatts_für_Schuelerinnen_und_Schueler_an_Volksschulen_(29.08.2024)":
▶️ Richtlinie_betreffend_Fuehrung_eines_Laufbahnblatts_(29.08.2024).pdf
AV TG Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler
▶️ https://av.tg.ch/themen/schuelerlaufbahnblatt.html/13459
Geplante Funktionen
Auf die Einführung des SVS25 im Herbst 2025 wird ebenfalls geplant, eine Exportmöglichkeit aus PUPIL sowie eine Importmöglichkeit im SVS25 anzubieten.
Laufbahnblatt in PUPIL
Das bestehende Laufbahnblatt in PUPIL darf intern oder für nicht Thurgauer Volksschulen weiterhin verwendet werden. Die Thurgauer Volksschulen sind jedoch verpflichtet, die Daten für die Weitergabe an andere Thurgauer Volksschulen im SVS zu führen.