Zeugnis - Vermerke für den Kanton Baselland

Dieser Artikel bezieht sich auf die verbindlichen Vermerke, welche für die Zeugniserstellung im Kanton Baselland verwendet werden.

Weiter Informationen zu Noten und Zeugnisse finden Sie hier:

Im Modul Noten und Zeugnisse können Beurteilungen formativ sowie summativ erfasst werden.

Man kann sich eine Übersicht der Beurteilungen mit Prädikaten, der Beurteilungen mit Noten oder der Beurteilungen mit Text anzeigen lassen und die Portfolios der Lernenden anzeigen und drucken.

Zudem kann man auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten beurteilen und festhalten.

Weitere Bestandteile dieses Moduls sind das Journal und die Verwaltung der Zeugnisse.

8. BL - Zeugnis

Damit im Zeugnis die Vermerke gedruckt werden, können unter den weiteren Zeugnisdaten in der Zeugnisansicht die entsprechenden Vermerke erfasst werden.

Die Vermerke können aus diesem Artikel kopiert und direkt in die weiteren Zeugnisdaten eingetragen werden.

Bei den Vermerken handelt es sich um verbindliche Formulierungen. Die Erläuterungen dazu findet man in den folgenden Dokumenten:

-        Handlungsanweisung Zeugniserstellung Volksschule

-        Konzept Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung

Als Nächstes folgt hier eine Auflistung der vorhandenen Vermerke, sowie vereinzelt weitere Erläuterungen dazu.

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Klassenstatus -> Der Klassenstatus hat einen entsprechenden Vermerk zur Folge. Sehen Sie hierzu Ziff. 4 Handlungsanweisung Zeugniserstellung sowie Ziff. 2.2 Konzept Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung

-         Massnahmen der Sonderschulung

Steht beim Klassenstatus «X. Klasse Separative Sonderschulung» oder «X. Klasse Integrative Sonderschulung», wird ein eigener Vermerk abgedruckt:

«Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Sonderschulung liegt ein Lernbericht bei»

-         Massnahmen der Separativen Speziellen Förderung

Steht beim Klassenstatus «X. Einführungsklasse», «X. Kleinklasse», «X. Fremdsprachenintegrationsklasse», «X. Sportklasse», wird ein eigener Vermerk abgedruckt:

«Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der separativen Speziellen Förderung liegt ein Lernbericht bei»

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Individuelle Lernziele (ILZ) -> Falls einem Kind die Indikation «Integrative Spezielle Förderung mit individuellen Lernzielen» zugewiesen wurde, so steht vor dem Verweis auf § 19 folgender Vermerk:

Vermerk          - Integrative Spezielle Förderung mit individuellen Lernzielen (siehe Lernbericht)

                        * Leistungsbeurteilung gemäss § 19, individuelle, reduzierte Lernziele

Ein entsprechendes Beispiel finden Sie auf S. 7 Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung. Dasselbe gilt natürlich auch für individuelle, erweiterte Lernziele

Vermerk - Integrative Spezielle Förderung mit individuellen Lernzielen (siehe Lernbericht)

** Leistungsbeurteilung gemäss § 19, individuelle, erweiterte Lernziele

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Weitere Vermerke (ohne spez. Erläuterung)

- Kenntnisnahme verweigert gemäss § 11 Absatz 6 (Laufbahnverordnung)

- Keine Leistungsbeurteilung gemäss § 12 Absatz 4 (Laufbahnverordnung)

- Beförderungsentscheid gemäss § 23 Absatz 1 (Laufbahnverordnung)

- Leistungsbeurteilung Französisch gemäss § 12 Verordnung Sonderpädagogik (SGS 640.71)

- Verkürzung der Beurteilungsperiode um mehr als 10% der gesamten Unterrichtszeit gemäss § 11 Absatz 1 Buchstabe h (Laufbahnverordnung)

- Leistungsbeurteilung gemäss § 24 Absatz 1 (Laufbahnverordnung)

- Lernbericht

- Heimatliche Sprache und Kultur

selten aber ebenfalls möglich:

*** Beförderungsentscheid gemäss § 30 bzw. 31 Absatz 2 bis 4 (Laufbahnverordnung)

- Audiopädagogik

- Low Vision


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