Zeugnis - Vermerke für den Kanton Baselland

Dieser Artikel bezieht sich auf die verbindlichen Vermerke, welche für die Zeugniserstellung im Kanton Baselland verwendet werden.

Weiter Informationen zu Noten und Zeugnisse finden Sie hier:

Im Modul Noten und Zeugnisse können Beurteilungen formativ sowie summativ erfasst werden.

Man kann sich eine Übersicht der Beurteilungen mit Prädikaten, der Beurteilungen mit Noten oder der Beurteilungen mit Text anzeigen lassen und die Portfolios der Lernenden anzeigen und drucken.

Zudem kann man auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten beurteilen und festhalten.

Weitere Bestandteile dieses Moduls sind das Journal und die Verwaltung der Zeugnisse.

8. BL - Zeugnis

Damit im Zeugnis die Vermerke gedruckt werden, können unter den weiteren Zeugnisdaten in der Zeugnisansicht die entsprechenden Vermerke erfasst werden.

Die Vermerke können aus diesem Artikel kopiert und direkt in die weiteren Zeugnisdaten eingetragen werden.

Bei den Vermerken handelt es sich um verbindliche Formulierungen. Die Erläuterungen dazu findet man in den folgenden Dokumenten:

-        Handlungsanweisung Zeugniserstellung Volksschule

-        Konzept Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung

Als Nächstes folgt hier eine Auflistung der vorhandenen Vermerke, sowie vereinzelt weitere Erläuterungen dazu.

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8.1 Vermerke mit festem Wortlaut

Thema

Vermerk im Zeugnis

Kleinklasse, Einführungsklasse, Fremdsprachenintegrationsklasse, INSO

Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der separativen Speziellen Förderung liegt ein Lernbericht bei.

Individuelle Lernziele * (reduziert)

* Leistungsbeurteilung gemäss § 19 individuelle, reduzierte Lernziele

Individuelle Lernziele ** (erweitert)

** Leistungsbeurteilung gemäss § 19 individuelle, erweiterte Lernziele

ISF mit ILZ

Integrative Spezielle Förderung mit individuellen Lernzielen (siehe Lernbericht)

FaZ (Französisch als Zweitsprache), erstes Jahr

Leistungsbeurteilung Französisch gemäss § 12 Verordnung Sonderpädagogik (SGS 640.71)

Fach kann nicht bewertet werden (z. B. fehlende Deutschkenntnisse, Sportförderung, lange Absenz) im Zeugnis erscheint ein «-» anstelle einer Note

Beförderungsentscheid gemäss § 23 Abs. 1 (Laufbahnverordnung)

Spezielle Umstände im Umfeld des SuS (z. B. Todesfall)

Leistungsbeurteilung gemäss § 24 Abs. 1 (Laufbahnverordnung)

Unterrichtsbesuch < 90 %

Verkürzung der Beurteilungsperiode um mehr als 10 % der Unterrichtszeit gemäss § 11 Abs. 1 Buchstabe h (Laufbahnverordnung)

Zeugnis nicht unterschrieben durch Erziehungsberechtigte

Kenntnisnahme verweigert gemäss § 11 Abs. 6 (Laufbahnverordnung)

HSK-Unterricht

Heimatliche Sprache und Kultur

INSO Heilpädagogik-spezifische Hinweise

Audiopädagogik Low Vision

6. Klasse: kein Beförderungsentscheid

gemäss § 11, § 29 und § 31 Absatz 5 der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21)

Ohne ILZ, ungenügender Schnitt, trotzdem Beförderung → Beförderungsentscheid: befördert***

gemäss § 30 bzw. § 31 Absatz 2 bis 4 (Laufbahnverordnung)

8.2 Indikationen ohne Zeugniseintrag

- Begabungs-/Begabtenförderung

- Unterricht in Deutsch als Zweitsprache

- Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache

- Förderangebot Französisch

- Integrative Schulungsform Heilpädagogik ohne ILZ

- Integrative Schulungsform Sozialpädagogik

- Integrative Schulungsform Assistenz

- Psychomotorik

- Logopädie

- Förderunterricht


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