Zeugnis - Vermerke für den Kanton Baselland
Dieser Artikel bezieht sich auf die verbindlichen Vermerke, welche für die Zeugniserstellung im Kanton Baselland verwendet werden.
Weiter Informationen zu Noten und Zeugnisse finden Sie hier:
Im Modul Noten und Zeugnisse können Beurteilungen formativ sowie summativ erfasst werden.
Man kann sich eine Übersicht der Beurteilungen mit Prädikaten, der Beurteilungen mit Noten oder der Beurteilungen mit Text anzeigen lassen und die Portfolios der Lernenden anzeigen und drucken.
Zudem kann man auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten beurteilen und festhalten.
Weitere Bestandteile dieses Moduls sind das Journal und die Verwaltung der Zeugnisse.
8. BL - Zeugnis
Damit im Zeugnis die Vermerke gedruckt werden, können unter den weiteren Zeugnisdaten in der Zeugnisansicht die entsprechenden Vermerke erfasst werden.
Die Vermerke können aus diesem Artikel kopiert und direkt in die weiteren Zeugnisdaten eingetragen werden.
Bei den Vermerken handelt es sich um verbindliche Formulierungen. Die Erläuterungen dazu findet man in den folgenden Dokumenten:
- Handlungsanweisung Zeugniserstellung Volksschule
- Konzept Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung
Als Nächstes folgt hier eine Auflistung der vorhandenen Vermerke, sowie vereinzelt weitere Erläuterungen dazu.
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8.1 Vermerke mit festem Wortlaut
Thema | Vermerk im Zeugnis |
Kleinklasse, Einführungsklasse, Fremdsprachenintegrationsklasse, INSO | Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der separativen Speziellen Förderung liegt ein Lernbericht bei. |
Individuelle Lernziele * (reduziert) | * Leistungsbeurteilung gemäss § 19 individuelle, reduzierte Lernziele |
Individuelle Lernziele ** (erweitert) | ** Leistungsbeurteilung gemäss § 19 individuelle, erweiterte Lernziele |
ISF mit ILZ | Integrative Spezielle Förderung mit individuellen Lernzielen (siehe Lernbericht) |
FaZ (Französisch als Zweitsprache), erstes Jahr | Leistungsbeurteilung Französisch gemäss § 12 Verordnung Sonderpädagogik (SGS 640.71) |
Fach kann nicht bewertet werden (z. B. fehlende Deutschkenntnisse, Sportförderung, lange Absenz) im Zeugnis erscheint ein «-» anstelle einer Note | Beförderungsentscheid gemäss § 23 Abs. 1 (Laufbahnverordnung) |
Spezielle Umstände im Umfeld des SuS (z. B. Todesfall) | Leistungsbeurteilung gemäss § 24 Abs. 1 (Laufbahnverordnung) |
Unterrichtsbesuch < 90 % | Verkürzung der Beurteilungsperiode um mehr als 10 % der Unterrichtszeit gemäss § 11 Abs. 1 Buchstabe h (Laufbahnverordnung) |
Zeugnis nicht unterschrieben durch Erziehungsberechtigte | Kenntnisnahme verweigert gemäss § 11 Abs. 6 (Laufbahnverordnung) |
HSK-Unterricht | Heimatliche Sprache und Kultur |
INSO Heilpädagogik-spezifische Hinweise | Audiopädagogik Low Vision |
6. Klasse: kein Beförderungsentscheid | gemäss § 11, § 29 und § 31 Absatz 5 der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) |
Ohne ILZ, ungenügender Schnitt, trotzdem Beförderung → Beförderungsentscheid: befördert*** | gemäss § 30 bzw. § 31 Absatz 2 bis 4 (Laufbahnverordnung) |
8.2 Indikationen ohne Zeugniseintrag
- Begabungs-/Begabtenförderung
- Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
- Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache
- Förderangebot Französisch
- Integrative Schulungsform Heilpädagogik ohne ILZ
- Integrative Schulungsform Sozialpädagogik
- Integrative Schulungsform Assistenz
- Psychomotorik
- Logopädie
- Förderunterricht